Keramische Schleifscheibe wird per Klangprobe in der Werkstatt geprüft
Bild: Metallverstand

Metallbetriebe

Teil von Metallbetriebe Lieferanten: Inland oder Ausland im Vergleich

Werkzeugverwaltung in der Metallbearbeitung: DGUV-Hinweise, Verschleißkosten und digitale Bestandsführung

Werkzeugverwaltung Metallbearbeitung: DGUV-Regeln für Schleifkörper, 20 Prozent Verschleißkosten als Rechenschablone und Grenzen von Toolmanagement-Software.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Für keramische Schleifkörper verweist die DGUV auf Sichtprüfung und Klangprobe, ohne konkrete Prüfintervalle zu nennen.
  • Verbindlich bleiben Betriebssicherheitsverordnung und Gefährdungsbeurteilung, auch bei der Auswahl von Werkzeugen.
  • Verschleißkosten lassen sich mit 20 Prozent der jährlichen Werkzeugkosten überschlagen; ein Belegwert ist das nicht.
  • Toolmanagement-Software von Zoller und Witte pflegt Stammdaten und Bestände, ersetzt aber keine Standzeitüberwachung.

Werkzeuge erfassen und den Regelwerken zuordnen

Werkzeugverwaltung Metallbearbeitung beginnt mit einer Bestandsaufnahme je Werkzeug: Art, Abmessung, Maschinenzuordnung und Aufbewahrungsort. Jedes Werkzeug erhält eine eindeutige Kennung, damit Nachschleifaufträge und Buchungen zuordenbar bleiben. Doppelbestände und Werkzeuge ohne festen Platz kosten Suchzeit und verleiten zu Notkäufen.

Erst danach folgt die Zuordnung der Regelwerke. Für Schleifwerkzeuge gilt die DGUV Regel 109-002 zu Arbeiten mit Schleifwerkzeugen, ergänzt durch die DGUV Information 209-002 und die DGUV Regel 109-001 zum Schleifen, Bürsten und Polieren von Aluminium. Das Bereitstellen und Benutzen von Arbeitsmitteln regelt die DGUV Regel 100-500.

Pauschal alles einer einzigen Schrift zuzuordnen, führt zu Lücken. Ein Winkelschleifer mit keramischem Schleifkörper fällt unter die DGUV Information 209-002. Eine Bürststation für Aluminium fällt unter die DGUV Regel 109-001, weil dort Staubbrände und Staubexplosionen zu bewerten sind.

Rechtsverbindlich bleibt die Betriebssicherheitsverordnung, nach der Arbeitsmittel geeignet bereitzustellen, instand zu halten und nur von unterwiesenen Beschäftigten zu benutzen sind. Was das für Metallbetriebe praktisch heißt, bündeln die Präventionsangebote der DGUV.

Prüfung von Schleifwerkzeugen und die Gefährdungsbeurteilung

Für keramische Schleifkörper verweist die DGUV auf die Sichtprüfung und die Klangprobe. Bei der Sichtprüfung achten Beschäftigte auf Risse und Ausbrüche. Bei der Klangprobe klingt ein beschädigter Schleifkörper nach leichtem Anschlag anders als ein intakter.

Konkrete Prüfintervalle nennen die frei zugänglichen Schriften nicht. Den Rhythmus legt der Betrieb über die Gefährdungsbeurteilung fest, bezogen auf Einsatzhäufigkeit, Drehzahl und Herstellerangaben.

Ein Beispiel mit betrieblichen Annahmen: Ein keramischer Schleifkörper mit 200 Millimetern Durchmesser läuft auf einer Flachschleifmaschine. Dokumentiert sind eine Sichtprüfung und eine Klangprobe am 12.03.2026 sowie der nächste Termin am 12.09.2026. Dieser Halbjahresabstand ist keine Vorgabe aus dem Regelwerk, sondern eine Festlegung des Betriebs.

Dokumentieren Sie jede Prüfung mit Datum, prüfender Person, Ergebnis und Folgetermin. Diese Aufzeichnungen gehören in die Werkzeugakte und erleichtern die nächste Begehung. Für Maschinen und sonstige Arbeitsmittel gilt der Stand der Technik; wie Behörden das einordnen, zeigt die BAuA zu Maschinen und Betriebssicherheit.

Verschleißkosten beziffern: 20 Prozent als Rechenschablone

Werkzeugverschleiß hängt an der Bearbeitungszeit. Kleinere Fräser und feinere Details erfordern mehr Bahnen und längere Laufzeiten, wodurch mehr Schneidkanten verbraucht werden.

Ein häufig genutzter Annahmewert liegt bei 20 Prozent der jährlichen Werkzeugkosten. Eine geprüfte Quelle, die diese Zahl stützt, ließ sich nicht finden. Behandeln Sie den Wert deshalb als Rechenschablone und nicht als Messgröße.

Beispiel: Bei 12.000 EUR Werkzeugkosten pro Jahr ergeben sich mit 20 Prozent rund 2.400 EUR Verschleißkosten pro Jahr. Der Betrag ist eine Annahme, kein Messergebnis. Für ein Los sieht die Rechnung so aus:

PositionAnnahme
Bearbeitungszeit je Teil4,5 Minuten
Verschleißanteil je Teil2,50 EUR
Teile je Los500 Stück
Verschleißkosten je Los1.250 EUR
Bearbeitungszeit je Los37,5 Stunden

Prüfen Sie den angesetzten Verschleißanteil regelmäßig gegen den tatsächlichen Verbrauch, also gegen Einkaufsmengen und Nachschleifdaten. Erfassen Sie Nachschleifkosten getrennt, sonst verschwinden sie in den Werkzeugkosten. Nur so erkennen Sie, ob Ihre Kalkulation trägt.

Digitale Bestandsführung: was Systeme leisten und was nicht

Toolmanagement-Software für Metallbetriebe kommt unter anderem von Zoller und Witte. Anbieterbeschreibungen nennen Werkzeugstammdaten, Baugruppen, Lagerorte und Schnittstellen zu CAM-Systemen.

Solche Funktionen sind Herstelleraussagen. Eine automatische Standzeitüberwachung und eine Ausgabe- und Rückgabeverfolgung sind über die hier geprüften Quellen nicht belegt. Rechnen Sie damit, dass Sie Standzeiten weiterhin selbst erfassen. Führen Sie die Bestandsdaten in einem System, nicht parallel in Tabellen.

Auch die Einführung kostet Arbeitszeit. Beispiel: 300 Werkzeuge, drei Minuten Pflege je Datensatz, also 15 Stunden. Bei 45 EUR Stundensatz sind das 675 EUR für die Stammdatenpflege, Lizenzkosten nicht eingerechnet.

Checkliste für die digitale Erfassung:

  • Ordnen Sie jeder Baugruppe die verwendeten Einzelteile zu.
  • Hinterlegen Sie den Lagerort, etwa Regal und Fach.
  • Pflegen Sie die verfügbare Menge je Werkzeug.
  • Kennzeichnen Sie häufig genutzte Artikel für schnellen Zugriff.
  • Übernehmen Sie Fremddaten nur nach Prüfung der Parameter.

Ein weiterer Kostenblock ist die Suche. Beispiel: Wer sechs Minuten sucht und das dreimal täglich tut, verliert 18 Minuten pro Arbeitstag. Bei 220 Arbeitstagen sind das 66 Stunden, bei 45 EUR Stundensatz 2.970 EUR pro Jahr.

Häufige Fragen

Welche DGUV-Schriften gelten für Schleifwerkzeuge?

Einschlägig sind die DGUV Regel 109-002 zu Arbeiten mit Schleifwerkzeugen, die DGUV Information 209-002 sowie die DGUV Regel 109-001 für Aluminium. Das Betreiben von Arbeitsmitteln regelt die DGUV Regel 100-500.

Nennt die DGUV feste Prüfintervalle für Schleifwerkzeuge?

Nein. Verwiesen wird auf Sichtprüfung und Klangprobe. Den Rhythmus legt der Betrieb über die Gefährdungsbeurteilung und Herstellerangaben selbst fest und dokumentiert ihn.

Sind 20 Prozent Verschleißkosten pro Jahr belegt?

Nein. Die Zahl dient als Rechenschablone. Prüfen Sie den Verbrauch über Einkaufsmengen und Nachschleifdaten.

Ersetzt Toolmanagement-Software die Gefährdungsbeurteilung?

Nein. Software pflegt Stammdaten und Bestände. Die Pflichten aus Betriebssicherheitsverordnung und Gefährdungsbeurteilung bleiben beim Betreiber, ebenso Prüfung, Unterweisung und Dokumentation.

Mehr aus Metallbetriebe